auf der Grundlage der Assoziierung mit der EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen vorgeschlagener freiwilliger Rahmen für Kernbestandteile von grünen EU-Anleihen, um die Effektivität, Transparenz, Rechenschaftspflicht, Vergleichbarkeit und Glaubwürdigkeit des Marktes für grüne Anleihen zu verbessern und die Finanzströme für grüne und nachhaltige Projekte zu erhöhen
die vier Komponenten des Green Bond Standards sind: (1) Verwendung der Erlöse; (2) Verfahren zur Projektbewertung und -auswahl; (3) Verwaltung der Erlöse; und (4) Berichterstattung.